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​Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen der UCPA UG (haftungsbeschränkt)

Die UCPA UG (haftungsbeschränkt) vermittelt Pauschalreisen des französischen Reiseveranstalters UCPA (Union nationale des Centres sportifs de Plein Air), einer gemeinnützigen Vereinigung nach französischem Recht (association loi 1901) mit Sitz in Frankreich. Die UCPA UG tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und ist nicht selbst Reiseveranstalter.

 

Diese Bedingungen gelten für alle Vermittlungsleistungen der UCPA UG (haftungsbeschränkt), insbesondere für Buchungen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg. Für die Vermittlungstätigkeit gelten die folgenden Bedingungen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (insbesondere §§ 651a ff. BGB, Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 BGB).

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und der UCPA UG (haftungsbeschränkt) ein Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail oder über die Website) erteilt, bestätigt der Reisevermittler den Eingang unverzüglich auf demselben Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Der Vermittlungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung durch den Reiseveranstalter oder durch die UCPA UG (haftungsbeschränkt) im Namen des Veranstalters bestätigt wurde.

1.2 Bei Buchungen über die Website der UCPA UG (haftungsbeschränkt) erfolgt die Übermittlung der Buchungsdaten automatisiert über eine technische Schnittstelle an den französischen Reiseveranstalter UCPA (Union nationale des Centres sportifs de Plein Air, association loi 1901). Die UCPA UG (haftungsbeschränkt) hat dabei keine eigene Entscheidungshoheit über die Annahme oder Ablehnung der Buchung. Der Reisevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande, sobald dieser die Buchung bestätigt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

 

1.3 Der Vermittlungsauftrag ist rechtswirksam zustande gekommen, wenn der Reisevermittler im Namen des jeweiligen Reiseveranstalters oder der jeweilige Reiseveranstalter selbst die Annahme des auf einen Vertragsabschluss gerichteten Angebots des Kunden erklärt.

1.4 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der UCPA UG (haftungsbeschränkt) als Reisevermittler ergeben sich – soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen – aus diesen Geschäftsbedingungen, den im Einzelfall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sowie den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 651a ff. BGB i. V. m. Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

1.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem geschlossenen Vereinbarungen. Dem vermittelten Vertrag können dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie ergänzende Regelungen zugrunde liegen. Diese können insbesondere Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten, Stornierungs- und Umbuchungskonditionen, Haftungsfragen und weitere Obliegenheiten des Kunden betreffen. Die UCPA UG (haftungsbeschränkt) stellt dem Kunden – soweit verfügbar – diese Bedingungen bereits vor Vertragsabschluss zur Einsicht und Annahme zur Verfügung. Im Übrigen werden sie vom Reiseveranstalter bei Vertragsschluss bereitgestellt. Die UCPA UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte dieser Bedingungen oder für die Leistungserbringung durch den Reiseveranstalter. Der Kunde erkennt diese Bedingungen spätestens mit der Zahlung oder Anzahlung gegenüber dem Veranstalter an.

1.6 Der Kunde, der eine Buchung auch für Mitreisende vornimmt, sichert zu, dass diese Mitreisenden von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erhalten haben und mit deren Geltung einverstanden sind. Der Kunde haftet für die Verpflichtungen der Mitreisenden wie für eigene.

2. Zahlungen

2.1 Zahlungen erfolgen über die UCPA UG (haftungsbeschränkt) als Vermittler im Auftrag des Veranstalters. Die UCPA UG ist zur Annahme der Zahlungen berechtigt, jedoch nicht selbst Anbieter der vermittelten Reiseleistung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt treuhänderisch. Die Buchung gilt mit Zahlungseingang auf dem System der UCPA UG (haftungsbeschränkt) als verbindlich übermittelt und wird durch den Reiseveranstalter bestätigt.

2.2 Mit Abschluss des vermittelten Reisevertrages kann vom Reiseveranstalter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Bei Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheins erfolgen. Weitere Zahlungen werden zu den mit dem Reiseveranstalter vereinbarten Zeitpunkten fällig, spätestens mit Zugang oder Übergabe der Reiseunterlagen. Akzeptierte Zahlungsmethoden werden im Buchungsprozess angezeigt.

 

2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter bei Zahlungsverzug nach Mahnung mit Fristsetzung vom vermittelten Reisevertrag zurücktreten kann. In diesem Fall kann der Veranstalter vom Kunden eine pauschale Entschädigung verlangen, die sich nach dem jeweiligen Reisepreis richtet. Die Höhe und Bedingungen dieser Pauschalen ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Die UCPA UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Verantwortung für Rücktrittserklärungen oder Entschädigungsforderungen des Reiseveranstalters.

3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise

3.1 Bei Pauschalreisen gilt die UCPA UG (haftungsbeschränkt) als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen und sonstige Erklärungen des Kunden entgegenzunehmen. Diese werden unverzüglich an den Reiseveranstalter weitergeleitet. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird dem Kunden empfohlen, etwaige Mängel auch direkt an die Reiseleitung oder an die im Reisevertrag benannte Kontaktstelle des Veranstalters zu richten.

 

3.2 Für freiwillig erteilte Hinweise und Auskünfte, zu denen der Reisevermittler gesetzlich nicht verpflichtet ist, haftet er nur für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und deren korrekte Weitergabe. Eine vertragliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Für die Richtigkeit solcher Auskünfte haftet der Vermittler nicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Auskunftsvertrag geschlossen.

3.3 Der Reisevermittler ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, das jeweils günstigste Angebot der angefragten Reiseleistung zu ermitteln oder anzubieten.

3.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Auskünfte über Preise, Leistungen, Buchungskonditionen oder sonstige Umstände der Reiseleistung. Ebenso übernimmt der Vermittler keine Beschaffungsgarantie für die Verfügbarkeit der zu vermittelnden Leistungen.

3.5 Sonderwünsche des Kunden werden vom Reisevermittler ausschließlich zur Weiterleitung an den Reiseveranstalter entgegengenommen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, übernimmt der Vermittler keine Verpflichtung für deren Erfüllung. Sonderwünsche sind weder Bestandteil des Vermittlungsvertrags noch der Buchungserklärung. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung von Sonderwünschen durch den Veranstalter. Sie werden nur dann verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn sie vom Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt wurden.

4. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa

4.1 Der Reisevermittler informiert über Einreise- und Visabestimmungen, wenn ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde. Darüber hinaus besteht eine Informationspflicht nur, wenn dem Vermittler besondere oder offensichtliche Umstände bekannt sind, die einen Hinweis erforderlich machen und wenn diese Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.

 

4.2 Der Reisevermittler erteilt Auskünfte auf Basis aktueller, branchenüblicher Informationsquellen. Eine darüber hinausgehende Nachforschungspflicht besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der Vermittler erfüllt seine Hinweispflicht auch dann, wenn er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen Informationseinholung bei offiziellen Stellen (z. B. Botschaften oder Gesundheitsbehörden) verweist.

4.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für Informationen zu Zollvorschriften, gesundheitspolizeilichen Einreisebestimmungen, gesundheitsprophylaktischen Maßnahmen sowie zu Ein- und Ausfuhrregelungen, die den Kunden oder seine Mitreisenden betreffen.

4.4 Übernimmt der Reisevermittler auf Wunsch des Kunden die Registrierung in einem elektronischen Einreise- oder Reisegenehmigungssystem (z. B. ESTA, ETIAS), so stellt dies ohne ausdrückliche Vereinbarung keine weitergehende Verpflichtung zur Visabeschaffung oder zur Prüfung von Einreise-, Transit- oder Ausreisevoraussetzungen dar. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine elektronische Reisegenehmigung nicht automatisch zur Einreise durch die Grenzbehörden berechtigt.

4.5 Zur Beschaffung von Visa oder anderen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Übernimmt der Vermittler diese Aufgabe, kann er die Erstattung angemessener Aufwendungen verlangen. Die Tätigkeit kann zudem gesondert vergütet werden, wenn dies vereinbart wurde oder nach den Umständen üblich ist.

4.6 Der Reisevermittler haftet nicht für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang von Visa oder anderen Reisedokumenten, sofern die maßgeblichen Umstände nicht von ihm schuldhaft verursacht oder mitverursacht wurden.

5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

5.1 Bei der Vermittlung von Flugleistungen informiert die UCPA UG (haftungsbeschränkt) den Kunden gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Identität der voraussichtlich ausführenden Fluggesellschaft. Ist die ausführende Fluggesellschaft bei Buchung noch nicht bekannt, teilt der Vermittler die ihm vorliegenden Informationen über die wahrscheinlich ausführende Airline mit. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Liste der in der EU gesperrten Fluggesellschaften („Blacklist“) ist unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban sowie www.lba.de abrufbar. Sie kann dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

5.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der vermittelten Fluggesellschaft gelten – soweit anwendbar – die Vorschriften des deutschen Luftverkehrsgesetzes, die Regelungen des Warschauer und des Montrealer Übereinkommens sowie die folgenden EU-Verordnungen, die wie nationales Recht anzuwenden sind:

– Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte (z. B. Ausgleichszahlungen, Betreuungsleistungen bei Verspätung oder Annullierung),
– Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Blacklist gesperrter Fluggesellschaften,
– Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

Dem Kunden wird empfohlen, sich über seine Rechte z. B. durch Aushänge in Flughäfen, Informationsblätter der Fluggesellschaften oder das Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de) zu informieren.

6. Reisedokumente

6.1 Die Unterlagen für die vermittelten Reiseleistungen – z. B. Flugtickets, Reservierungsnummern oder Berechtigungsscheine – werden dem Kunden in der Regel direkt vom Reiseveranstalter nach Eingang des vollständigen Reisepreises auf elektronischem Weg übermittelt. Sollte der Kunde die Unterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erhalten haben, ist er verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Reisevermittler oder alternativ direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die Reisedokumente unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm vom Reisevermittler ausgehändigten Unterlagen über die vermittelte Reiseleistung – insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine oder Reservierungscodes – unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit seiner Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisevermittler wird die ihm vorliegenden Dokumente nach bestem Wissen prüfen, übernimmt jedoch keine Haftung für Fehler oder Abweichungen, die auf Informationen des Veranstalters beruhen. Bei Unstimmigkeiten ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich an den Reisevermittler zu wenden, um mögliche Fehler rechtzeitig vor Reisebeginn zu klären.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Reisevermittler erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu persönlichen Daten, fehlerhafte oder fehlende Informationen und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie nicht durchgeführte Buchungen oder Reservierungen.

 

7.2 Unterbleibt die Mitteilung gemäß Ziffer 7.1, so gilt:

a) Erfolgt die Anzeige unverschuldet nicht, bleiben Ansprüche des Kunden bestehen.

b) Ansprüche entfallen, soweit der Vermittler nachweist, dass bei rechtzeitiger Mitteilung kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden wäre – z. B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung.

c) Ansprüche entfallen nicht, wenn:
– Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Vermittlers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind,
– eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermittlers vorliegt,
– eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht.

Die gesetzliche Haftung für Buchungsfehler gemäß § 651x BGB bleibt hiervon unberührt.

7.3 Die gesetzliche oder vertragliche Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter bleibt von den Bestimmungen in Ziffer 7 unberührt.

7.4 Der Kunde wird gebeten, den Reisevermittler rechtzeitig auf besondere persönliche Bedürfnisse oder Einschränkungen hinzuweisen, die bei der Auswahl oder Durchführung der Reiseleistung berücksichtigt werden sollen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Mobilität, Sonderverpflegung).

8. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem Veranstalter

8.1 Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung der Reise müssen gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter innerhalb der vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Fristen geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung gegenüber dem Vermittler wahrt diese Fristen in der Regel nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde parallel Ansprüche gegenüber dem Reisevermittler und dem Reiseveranstalter verfolgt.
Der Kunde ist daher verpflichtet, etwaige Reklamationen direkt und fristgerecht an den Reiseveranstalter zu richten.

8.2 Der Kunde kann Mängelanzeigen und sonstige Erklärungen zur Durchführung der Reiseleistung auch gegenüber der UCPA UG (haftungsbeschränkt) zur Kenntnis bringen. Der Vermittler wird diese unverzüglich an den zuständigen Reiseveranstalter weiterleiten. Eine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung oder Beratung – insbesondere zu Art, Umfang, Voraussetzungen, Höhe oder Fristen möglicher Ansprüche gegenüber dem Veranstalter – besteht nicht. Eine Haftung für verspätete oder unzureichende Rechtsverfolgung beim Reiseveranstalter wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die UCPA UG (haftungsbeschränkt) tritt nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters im Reklamationsverfahren auf.

9. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen

9.1 Reiserücktrittskostenversicherung
Zur Absicherung gegen Stornierungskosten empfiehlt der Reisevermittler ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung unmittelbar bei oder direkt nach der Buchung. Eine spätere Absicherung ist in vielen Fällen nicht mehr möglich. Die Versicherung ist freiwillig, wird jedoch zur Vermeidung erheblicher finanzieller Risiken dringend angeraten.

9.2 Reiseabbruchversicherung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Reiserücktrittskostenversicherungen in der Regel nur bis zum Reisebeginn greifen. Schäden, die durch einen Abbruch der Reise nach Antritt entstehen (z. B. aus gesundheitlichen oder familiären Gründen), sind darin meist nicht enthalten. Für solche Fälle wird der Abschluss einer ergänzenden Reiseabbruchversicherung empfohlen.

9.3 Auslandskrankenversicherung
Bei Reisen ins Ausland empfiehlt der Vermittler den Abschluss einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung, insbesondere zum Schutz vor hohen Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalten oder einem medizinisch notwendigen Rücktransport.

9.4 Bedingungen und Haftung bei Versicherungsvermittlung
Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen weist der Reisevermittler darauf hin, dass die Versicherungsbedingungen besondere Bestimmungen und Mitwirkungspflichten enthalten können – z. B. Ausschlüsse bei Vorerkrankungen, Fristen zur Stornierung oder Schadensmeldung sowie Selbstbehalte.
Der Reisevermittler haftet nicht für Leistungsverweigerungen durch die Versicherung, sofern:

  • er keine falschen Angaben zu den Versicherungsbedingungen gemacht hat und

  • die Ablehnung der Leistung auf wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen beruht.

Der Abschluss einer oder mehrerer Reiseversicherungen ist freiwillig, liegt jedoch im eigenen Interesse des Kunden.

10. Haftung des Reisevermittlers

10.1 Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel oder Schäden, die dem Kunden durch die Durchführung oder Nichterbringung der vermittelten Reiseleistungen entstehen, da diese ausschließlich in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Reiseveranstalters fallen.
Dies gilt nicht, wenn der Vermittler ausdrücklich eine eigene vertragliche Zusicherung übernommen hat oder eine Verpflichtung selbstständig eingegangen ist – insbesondere, wenn diese Zusicherung erheblich von der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters abweicht.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 651x BGB.

 

10.2 Die gesetzliche Haftung des Reisevermittlers für Fehler bei der Vermittlung – insbesondere bei Buchungsfehlern im Sinne von § 651x BGB – sowie für schuldhafte Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt. Ergänzend gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen.

11. Verbraucherstreitbeilegung

11.1 Gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) weisen wir darauf hin, dass die UCPA UG (haftungsbeschränkt) nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch nicht verpflichtet ist.

 

11.2 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die UCPA UG (haftungsbeschränkt) nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren über diese Plattform nicht teil.

12. Datenschutz

12.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Vermittlungsvertrages verarbeitet werden, soweit dies erforderlich ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter https://www.ucpa.de/datenschutzerklaerung.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der UCPA UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden gilt – unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Verbindlichkeit der AGB

Mit Abschluss einer Buchung über diese Website erkennt der Kunde die obenstehenden Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen der UCPA UG (haftungsbeschränkt) an.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: mriemann@ucpa.de

 

Reisevermittler

UCPA UG (haftungsbeschränkt)
Einsteinstraße 1
85748 Garching bei München
Deutschland

Telefon: +49 177 8643151
E-Mail: mriemann@ucpa.de · ckeller@ucpa.de

USt-IdNr.: DE350480419
Handelsregister: HRB 272360
Registergericht: Amtsgericht München

Geschäftsführer: Marcus Riemann

Stand: Mai 2025

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